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01.07.2022·Nachricht ·Mindestlohn/Geringfügige Beschäftigung

Der gesetzliche Mindestlohn ist am 01.07.2022 von 9,82 Euro auf 10,45 Euro brutto pro Stunde gestiegen. Auch geringfügig entlohnte Beschäftigungen bis zu 450 Euro im Monat unterfallen dem Mindestlohngesetz (MiLoG). „Minijobber" haben also Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. |


„Minijobber" dürfen bei einem Mindestlohn von 10,45 Euro maximal 43 Stunden pro Monat arbeiten (450 Euro : 10,45 Euro/Stunde). Der Mindestlohn wird ab 01.10.2022 auf zwölf Euro pro Stunde angehoben. Künftig orientiert sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns auf zwölf Euro wird die Entgeltgrenze von derzeit 450 Euro auf 520 Euro angehoben.

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